Der Gemeinderat Lauperswil hat am 17. Februar 2026 in Anwendung von Art. 17 Abs. 2 der Gemeindeverfassung der Einwohnergemeinde Lauperswil vom 27. Juni 2024 folgenden Beschluss gefällt:
«Der Gemeinderat bewilligt unter Vorbehalt des fakultativen Referendums einen Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 215'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung 2026 für die Belagssanierung Gässliweg inkl. Ersatz öffentliche Beleuchtung Gässliweg-Bahnweg.»
Der Kreditbeschluss unterliegt gemäss Art. 17 Abs. 2 respektive Art. 31 Abs. 1 der Gemeindeverfassung dem fakultativen Referendum.
Nach den Bestimmungen über das fakultative Referendum (Art. 31 ff. Gemeindeverfassung) können mindestens 80 Stimmberechtigte, jedoch in jedem Fall maximal fünf Prozent der Stimmberechtigten, innert 30 Tagen seit Bekanntmachung gegen diesen Kreditbeschluss mit ihrer Unterschrift das Referendum ergreifen, das heisst die Vorlage des Geschäfts anlässlich der nächsten Gemeindeversammlung verlangen.
Referendumsfrist: Freitag, 20. Februar 2026 bis Montag, 23. März 2026 (Poststempel)
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 80 Stimmberechtigte
Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei Lauperswil, Dorfstrasse 51, 3438 Lauperswil
Unterlagen: Die Unterlagen zu diesem Geschäft liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf oder können untenstehend eingesehen werden.
Lauperswil, 19. Februar 2026
Der Gemeinderat
Unterlagen:
Situationsplan Belagssanierung