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Gut zu wissen

Gut zu wissen

  • Abfallbeseitigung

    Wie ist in der Gemeinde Lauperswil die Abfallbeseitigung organisiert?

    Sämtliche Informationen finden Sie auf unserem Kehrichtmerkblatt sowie auf dem Informationsblatt betreffend den Kehrichtabfuhrdaten.

    Weitere Informationen finden Sie auch unter www.abfall.ch.

    Das Kehrichtmerkblatt und die Kehrichtabfuhrdaten finden Sie in der Rubrik "Formulare/Merkblätter" unter dem Themenbereich Ver- und Entsorgung:

    Formulare und Merkblätter

  • AHV Zweigstelle

    Wie ist das mit der AHV und der IV bei einem Auslandaufenthalt?

    Vor Ihrer Abreise für einen längeren Auslandaufenthalt machen wir Sie hiermit in Ihrem eigenen Interesse auf die freiwillige Versicherung für Auslandschweizer/innen aufmerksam.

    Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, scheidet aus der obligatorischen AHV und IV aus. Ein längerer Auslandaufenthalt ohne Beitritt zur freiwilligen Versicherung führt in der Regel zu einer Kürzung der Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrenten. Ferner verliert der/die Auslandschweizer/in bei einer Invalidität nach der Ausreise jeglichen Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung.

    Wünschen Sie die Versicherung freiwillig weiterzuführen, so müssen Sie dies der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland (Botschaft oder Konsulat) melden. Über alle Einzelheiten geben in der Schweiz die Ausgleichskassen, im Ausland die schweizerischen Vertretungen Auskunft. Bei diesen Stellen kann auch das Merkblatt über die freiwillige Versicherung für Auslandschweizer bezogen werden.

    Personen, die nicht die Absicht haben, sich während längerer Zeit an einem Ort aufzuhalten (Weltreisende etc.), melden sich zur Abklärung ihres Versicherungsverhältnisses bei der AHV-Zweigstelle ihrer Gemeinde.

    Weitere Informationen sind auch erhältlich unter www.akbern.ch

  • Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso

    Der Sozialdienst Oberes Emmental bevorschusst die Alimente und leistet Inkassohilfe für Personen mit Wohnsitz in den Gemeinden Eggiwil, Langnau i. E., Lauperswil, Röthenbach, Rüderswil, Schangnau, Signau, Trub und Trubschachen.

    Mehr Informationen zum Thema Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso finden Sie auf der Homepage des Sozialdienstes:

    Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso

  • Amtliche Pilzkontrolle

    Wo kann ich meine Pilze kontrollieren lassen?

    Die amtliche Pilzkontrolle findet in Langnau statt.

    MEHR INFORMATIONEN

    Unter www.vapko.ch sind Sie sämtliche Kontrollstellen der Schweiz aufgeführt.

  • Arbeitslosigkeit

    Melden Sie sich umgehend beim RAV Burgdorf, damit Sie angemeldet werden können.

    RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) Burgdorf
    Oberburgstrasse 8
    3400 Burgdorf
    Telefon: 031 636 13 22
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Beratung bei persönlichen, finanziellen und familiären Schwierigkeiten

    Ratsuchende können sich bei persönlichen, finanziellen und familiären Schwierigkeiten vom Sozialdienst Oberes Emmental beraten lassen. In einem Gespräch können oft neue Perspektiven oder Ansätze zu Lösungen von Problemen ermöglicht werden.

    Die Sozialarbeitenden erarbeiten gemeinsam mit den Ratsuchenden Lösungen und ermutigen zur Eigenverantwortung und Selbstvertrauen. Bei Bedarf können weiterführende Kontakte zu spezialisierten Institutionen und Beratungsstellen vermittelt werden.

    Melden Sie sich telefonisch oder persönlich am Schalter des Sozialdienstes Oberes Emmental für einen Termin.

    Sozialdienst Oberes Emmental
    Alleestrasse 8
    3550 Langnau i. E.
    Telefon: 034/409 31 51
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Website Sozialdienst

  • Betreuungsgutscheine

    Zur Vergünstigung der familienexternen Kinderbetreuung durch Kindertagesstätten (KITA) oder Tagesfamilien (TF) haben die Gemeinden des Oberen Emmentals per 01. Januar 2021 das Betreuungsgutscheinsystem eingeführt. 

    Die Fachstelle Betreuungsgutscheine, organisatorisch angegliedert an den Sozialdienst Oberes Emmental, erfüllt die entsprechende Administrationsaufgabe für folgende Gemeinden: Eggiwil, Langnau, Lauperswil, Röthenbach, Rüderswil, Schangnau, Signau, Trub und Trubschachen (vorbehältlich der Zustimmung der zuständigen Organe der jeweiligen Gemeinden).

    Weitere Informationen zum Thema Betreuungsgutscheine finden Sie auf der Homepage des Sozialdienstes Oberes Emmental:

    Betreuungsgutscheine

  • Elementarschäden – fondssuisse

    fondssuisse leistet finanzielle Beiträge an Schäden, die durch nicht vorhersehbare Naturereignisse verursacht wurden und für die keine Versicherung abgeschlossen werden kann.

    Seit Anfang 2020 bearbeitet fondssuisse zusammen mit den Elementarschadenschätzern und allen angemeldeten Gemeinden (Anlaufstellen) die Elementarschadenmeldungen im elektronischen Schaden-Portal.

    Die Geschädigten werden in den Prozess eingebunden. Wer von einem Elementarschaden betroffen ist, hat das entsprechende Gesuch mit den persönlichen Angaben neu selbst im Schaden-Portal von fondssuisse zu erfassen. Auf der Internetseite www.fondssuisse.ch gelangen Sie zum Schadenportal. Nach der Registrierung (Login erstellen) können Sie das Gesuch mit allen nötigen Angaben selber erfassen. Das erstellte Login kann in Zukunft auch für weitere Gesuche verwendet werden. Die weitere Bearbeitung durch die Gemeinde bleibt unverändert. Sachbearbeiter und Schätzer können sich künftig auf die Kontrolle, Ergänzung und Bestätigung der Angaben konzentrieren und die Betroffenen ihrerseits erhalten die Bescheide von fondssuisse direkt im Schaden-Portal zugestellt.

    Allfällige Fragen können Sie direkt an fondssuisse richten.

    fondssuisse
    Thunstrasse 111
    3006 Bern
    Telefon: 031 351 70 88
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Website fondssuisse

  • Energieberatungsstelle Region Emmental

    Energieberatungsstelle Emmental
    Lorraine 7
    3400 Burgdorf
    Telefon: 034 402 24 94
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Website: Energie – Regionalkonferenz Emmental (region-emmental.ch)

  • Führer- oder Lernfahrausweis

    Wie muss ich vorgehen, damit ich einen Führer- oder Lernfahrausweis beantragen kann?
    Personen die sich erstmals um einen Führerausweis bewerben, müssen persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorsprechen und die angegebenen Personalien auf dem Gesuchsformular mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

    Das beglaubigte Gesuchsformular wird dem Gesuchsteller bzw. der Gesuchstellerin nicht wieder ausgehändigt sondern direkt durch die Gemeindeverwaltung an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern weitergeleitet.

  • Integration in den Arbeitsmarkt

    Damit Sozialhilfebeziehende wieder ins soziale und berufliche Leben integriert werden können, ist eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt wichtig. 

    Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Sozialdienstes Oberes Emmental:

    Integration in den Arbeitsmarkt

  • Kindes- und Erwachsenenschutz

    Wenn Erwachsene Hilfe zum Beispiel in finanziellen Angelegenheiten benötigen und sich nicht selbst helfen können und keine genügende Vertretung haben, werden diese vom Sozialdienst Oberes Emmental unterstützt.

    Wenn Kinder und Jugendliche in ihren Lebensumständen gefährdet sind, werden auch diese vom Sozialdienst Oberes Emmental unterstützt.

    Weiterführende Informationen zum Thema Kindes- und Erwachsenenschutz finden Sie auf der Homepage des Sozialdienst Oberes Emmental:

    Kindes- und Erwachsenenschutz

  • Kindesunterhalt, gemeinsame elterliche Sorge

    Gemeinsame elterliche Sorge

    Verheiratete Eltern nehmen die elterliche Sorge gemeinsam wahr. Unverheiratete Eltern können in einer schriftlichen Erklärung festhalten, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam wahrnehmen möchten. In dieser schriftlichen Erklärung bestätigen die Eltern, dass sie bereit sind, gemeinsam die Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen und sich über die Obhut und das Besuchsrecht oder die Betreuungsanteile sowie über den Unterhaltsbeitrag für das Kind geeinigt haben (siehe Merkblatt „elterliche Sorge bei unverheirateten Eltern“, KESB). Die Eltern können sich vor der Abgabe der Erklärung auf dem Sozialdienst beraten lassen.

    Sie können sich vor der Abgabe der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge kostenlos beim Sozialdienst Oberes Emmental beraten lassen.

     

    Unterhalt Kind

    Sind Sie unverheiratet oder geschieden und möchten Unterstützung bei der Regelung des Unterhalts oder können sich nicht einigen? Der Sozialdienst Oberes Emmental beratet Sie gerne bei der Regelung des Unterhaltsanspruches Ihres Kindes.

    Ist die Vaterschaft festgestellt, regelt der Sozialdienst Oberes Emmental auf Wunsch der Eltern oder im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Emmental den Unterhaltsanspruch des Kindes. Die Einvernehmliche Regelung muss durch die KESB genehmigt werden (Kostenpflichtig) und wird somit rechtskräftig.

    Können Sie sich nicht auf einen vertraglichen Unterhalt einigen oder können Sie sich nicht auf die Anpassung der Unterhaltsvereinbarung einigen , dann ist das Gericht für die (Neu-) Regelung des Unterhalts zuständig.

    Der Sozialdienst Oberes Emmental hat Fachpersonen und die Beratung ist kostenlos.

  • Lotto und Tombola

    Seit dem 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht.

    Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung

    Onlineformular

    informationen Lottos mit Sachpreisen/Tombolas

  • Notfalltreffpunkt für die Bevölkerung

    Für den Fall, dass die Gemeinde Lauperswil von einer Katastrophe oder Notlage betroffen ist, erhalten Sie am Notfalltreffpunkt wichtige Informationen zur Situation vor Ort. Benötigen Sie Hilfe oder können Sie selbst Hilfe anbieten, so dient der Notfalltreffpunkt als Drehscheibe.

    Bei Katastrophen und Notlagen, wie beispielsweise einem Erdbeben, einem schweren Unwetter oder einem länger dauernden Stromausfall, ist es möglich, dass die Telekommunikationsinfrastruktur (Festnetztelefon, Mobilnetz, Internet etc.) ausfällt. Um die Kommunikation zur Bevölkerung aufrecht zu halten, ist im Kanton Bern der Aufbau eines flächendeckenden Netzes an Notfalltreffpunkten (NTP) geplant. Der Bevölkerung soll an diesen Orten Informationen und Hilfe angeboten werden. Vorgesehen ist beispielsweise das Absetzen von Notrufen an die Blaulichtorganisationen, die Weitergabe von Informationen zur aktuellen Situation oder die Abgabe von Trinkwasser. Die Umsetzung ergänzt bestehende Planungen für den Schutz und die Information der Bevölkerung auf kommunaler Ebene.

    Notfalltreffpunkte sind nicht zu verwechseln mit öffentlichen Schutzräumen, wo die Menschen Zuflucht finden und sie werden auch nicht bei jedem grösseren Ereignisfall in Betrieb genommen. Zu welchem Zeitpunkt die Notfalltreffpunkte in Betrieb sind, hängt von der lokalen Gefährdung ab und kann regional unterschiedlich sein. Die Behörden kommunizieren den Betrieb von Notfalltreffpunkten immer über Radio und Alertswiss. Es ist beispielsweise möglich, dass es bei gewissen Ereignissen nicht ratsam ist, sich im Freien aufzuhalten, was zum Aufsuchen eines Notfalltreffpunktes notwendig ist.

    Gemeinsamer Notfalltreffpunkt in Rüderswil
    Die Gemeindeverwaltungen der beiden Gemeinden Rüderswil und Lauperswil betreiben bei Bedarf den Notfalltreffpunkt an folgendem Standort:

    Gemeindeverwaltung Rüderswil, Dorfstrasse 116, 3437 Rüderswil

    Flyer - Der Notfalltreffpunkt in Rüderswil

    Weitere Informationen finden Sie jederzeit unter:
    Notfalltreffpunkte Kanton BernNotfalltreffpunkte SchweizAlertswiss

  • Oelfeuerungskontrolle und Kaminfeger

    Kaminfeger Hiltbrunner GmbH
    Sägestrasse 27
    3550 Langnau i. E.
    Telefon: 034 402 18 61

  • Personenstandsausweis (Heirat)

    Ich möchte heiraten und benötige deshalb einen Personenstandsausweis. Wo kann dieser bezogen werden?
    Der Personenstandsausweis ist beim Zivilstandsamt des Heimatortes zu beziehen. Falls Sie Heimatort Lauperswil haben, können Sie sich an folgende Adresse wenden:

    Zivilstandskreis Emmental
    Marktstrasse 7
    3550 Langnau i. E.

    Telefon: 031 635 41 50
    Fax: 031 635 41 51
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Poststelle

    Im Topshop der Landi
    Dorfstrasse 47
    3436 Zollbrück

    Öffnungszeiten:

    • Montag - Samstag

      06.00 - 21.30 Uhr
      Oktober - April bis 21.00 Uhr

    • Sonntag

      07.00 - 21.00 Uhr

  • Reisedokumente

    Wie erhalte ich einen Reisepass oder eine Identitätskarte?
    Mit nachfolgendem Link erhalten Sie alle Informationen zum Verfahren für die Beantragung eines CH-Passes oder einer Identitätskarte.

    Schweizer Pass & Identitätskarte

  • Sozialhilfe

    Sozialhilfe sichert das Existenzminimum. Die finanzielle Unterstützung wird gewährt, wenn sich eine Person (oder Familie) nicht selber helfen kann oder die Hilfe von anderer Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist oder wenn alle anderen finanziellen Unterstützungsleistungen ausgeschöpft sind (zum Beispiel Gelder der Arbeitslosen- oder Unfallversicherung).

    Melden Sie sich telefonisch oder persönlich beim Sozialdienst Oberes Emmental für einen Termin. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Sozialdienstes:

    Sozialhilfe

    Sozialdienst Oberes Emmental
    Alleestrasse 8
    3550 Langnau i. E.
    Telefon: 034/409 31 51
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Website Sozialdienst

  • Steuererklärungsdienst der Pro Senectute

    Für viele ältere Menschen ist die jährliche Pflicht, die Steuererklärung auszufüllen, eine grosse Sorge. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pro Senectute füllen Steuererklärungen kompetent und diskret aus.

    Informationen zum Steuererklärungsdienst: Flyer und Tarifblatt

  • Trinkwasserqualität in der Gemeinde Lauperswil

    Gemeindeverband Wasserversorgung Zollbrück (WVZ)
    Proben vom 07.11.2023

    Reservoir Ebnit
    Wasseraufbereitung mit UVA
    Bakteriologische Qualität: einwandfrei
    Aerobe mesophile Keime pro 1 ml: 1
    E. coli pro 100 ml: 0
    Enterokokken pro 100 ml: 0
    pH-Wert (bei 15°): 7,4
    Gesamthärte: 30 f° = mittelhart
    Nitratgehalt mg/lt: 12 (Toleranzwert 40)

    Pumpstation Neumühle
    Wasseraufbereitung mit UVA
    Bakteriologische Qualität: einwandfrei
    Aerobe mesophile Keime pro 1 ml: 1
    E. coli pro 100 ml: 0
    Enterokokken pro 100 ml: 0
    pH-Wert (bei 15°): 7,3
    Gesamthärte: 24 f° = mittelhart
    Nitratgehalt mg/lt: 8 (Toleranzwert 40)

    Wasserversorgung Emmenmatt
    Proben vom 07.11.2023

    Quelleneinlauf Reservoir Emmenmatt
    Bakteriologische Qualität: einwandfrei
    Gesamthärte: 29 f° = mittelhart
    Nitratgehalt mg/lt: 16 (Toleranzwert 40)

    Wasserversorgung Arni-Landiswil-Lauperswil (WALL)
    Proben vom November 2023

    Reservoir Blasenwald
    Bakteriologische Qualität: einwandfrei
    Gesamthärte: 25 f° = mittelhart
    Nitratgehalt mg/lt: 7 (Toleranzwert 40)

    Umweltkommission Lauperswil

  • Was ist zu tun, wenn ein Tier angefahren wird?

    Wenn ein Tier angefahren wird, ist dies unverzüglich dem Wildhüter oder der Polizei zu melden. Ansonsten ist mit einer Anzeige zu rechnen.

    Gratis-Nummer: 0800 940 100

    Mit einem Anruf auf diese Telefonnummer wird man zum zuständigen Wildhüter weitergeleitet oder an die Polizei vermittelt.

  • Wespen- und Hornissenbekämpfung

    Die Gemeinde Lauperswil verweist für Wespen- und Hornisseneinsätze auf folgende Person:

    Stephan Flückiger
    Sorbachschächli 122
    3537 Eggiwil
    079/908 17 06
    Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Zuzug, Umzug, Wegzug

    Zuzug nach Lauperswil - Wie melde ich mich an?
    Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug erfolgen.

    Sie können dies entweder persönlich am Schalter oder via eUmzug-Portal erledigen. Bei einer persönlichen Anmeldung am Schalter bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

    • ID/Pass
    • Familienausweis (sofern vorhanden)
    • Krankenkassenkarte

    Der Umzug kann auch Online via eUmzug gemeldet werden: www.eumzug.swiss

    Für die Anmeldung via eUmzug benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Angaben zu Ihrer Person (Angaben auf der Meldebestätigung, Schriftenempfangsschein oder Reisepass/Identitätskarte)
    • Sozialversicherungsnummer (13-stellige AHV-Nummer, auch auf der Krankenversicherungskarte zu finden)
    • Kreditkarte (MasterCard, VISA, PostFinance Card, Twint) für die Bezahlung der Gebühren

    Umzug innerhalb der Gemeinde
    Die Meldung betreffend Umzug innerhalb der Gemeinde muss spätestens am Tag des Umzuges erfolgen. Sie können dies via eUmzug (siehe vorstehende Angaben) oder persönlich am Schalter erledigen. Bei einer persönlichen Anmeldung am Schalter bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

    • Niederlassungsausweis bzw. bei Wochenaufenthaltern den Aufenthaltsausweis

    Die Meldung eines Umzuges innerhalb der Gemeinde Lauperswil kann auch telefonisch oder per Mail erfolgen.

    Wegzug aus der Gemeinde - Was muss ich beachten?
    Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen. Sie können dies via eUmzug (siehe vorstehende Angaben) oder persönlich am Schalter erledigen. Bei einer persönlichen Anmeldung am Schalter bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

    • Aufenthalts- oder Niederlassungsausweis