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Abfallbeseitigung

Wie ist in der Gemeinde Lauperswil die Abfallbeseitigung organisiert?

Sämtliche Informationen finden Sie auf unserem Kehrichtmerkblatt sowie auf dem Informationsblatt betreffend den Kehrichtabfuhrdaten.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.abfall.ch.

KEHRICHTMERKBLATT 2024

KEHRICHTABFUHRDATEN 2024

AHV Zweigstelle

Wie ist das mit der AHV und der IV bei einem Auslandaufenthalt?

Vor Ihrer Abreise für einen längeren Auslandaufenthalt machen wir Sie hiermit in Ihrem eigenen interess auf die freiwillige Versicherung für Auslandschweizer/innen aufmerksam.

Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, scheidet aus der obligatorischen AHV und IV aus. Ein längerer Auslandaufenthalt ohne Beitritt zur freiwilligen Versicherung führt in der Regel zu einer Kürzung der Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrenten. Ferner verliert der/die Auslandschweizer/in bei einer Invalidität nach der Ausreise jeglichen Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung.

Wünschen Sie die Versicherung freiwillig weiterzuführen, so müssen Sie dies der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland (Botschaft oder Konsulat) melden. Über alle Einzelheiten geben in der Schweiz die Ausgleichskassen, im Ausland die schweizerischen Vertretungen Auskunft. Bei diesen Stellen kann auch das Merkblatt über die freiwillige Versicherung für Auslandschweizer bezogen werden.

Personen, die nicht die Absicht haben, sich während längerer Zeit an einem Ort aufzuhalten (Weltreisende etc.), melden sich zur Abklärung ihres Versicherungsverhältnisses bei der AHV-Zweigstelle ihrer Gemeinde.

Weitere Informationen sind auch erhältlich unter www.akbern.ch

Amtliche Pilzkontrolle

Wo kann ich meine Pilze kontrollieren lassen?

Die amtliche Pilzkontrolle findet in Langnau statt.

MEHR INFORMATIONEN

Unter www.vapko.ch sind Sie sämtliche Kontrollstellen der Schweiz aufgeführt.

Arbeitslosigkeit

Melden Sie sich umgehend beim RAV Burgdorf, damit Sie angemeldet werden können.

RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) Burgdorf
Oberburgstrasse 8
3400 Burgdorf
Telefon: 031 636 13 22
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Elementarschäden – fondssuisse

fondssuisse leistet finanzielle Beiträge an Schäden, die durch nicht vorhersehbare Naturereignisse verursacht wurden und für die keine Versicherung abgeschlossen werden kann.

Seit Anfang 2020 bearbeitet fondssuisse zusammen mit den Elementarschadenschätzern und allen angemeldeten Gemeinden (Anlaufstellen) die Elementarschadenmeldungen im elektronischen Schaden-Portal.

Die Geschädigten werden in den Prozess eingebunden. Wer von einem Elementarschaden betroffen ist, hat das entsprechende Gesuch mit den persönlichen Angaben neu selbst im Schaden-Portal von fondssuisse zu erfassen. Auf der Internetseite www.fondssuisse.ch gelangen Sie zum Schadenportal. Nach der Registrierung (Login erstellen) können Sie das Gesuch mit allen nötigen Angaben selber erfassen. Das erstellte Login kann in Zukunft auch für weitere Gesuche verwendet werden. Die weitere Bearbeitung durch die Gemeinde bleibt unverändert. Sachbearbeiter und Schätzer können sich künftig auf die Kontrolle, Ergänzung und Bestätigung der Angaben konzentrieren und die Betroffenen ihrerseits erhalten die Bescheide von fondssuisse direkt im Schaden-Portal zugestellt.

Allfällige Fragen können Sie direkt an fondssuisse richten.

fondssuisse
Thunstrasse 111
3006 Bern
Telefon: 031 351 70 88
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Website fondssuisse

Energieberatungsstelle Region Emmental

Energieberatungsstelle Emmental
Lorraine 7
3400 Burgdorf
Telefon: 034 402 24 94
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Website: Energie – Regionalkonferenz Emmental (region-emmental.ch)

Führer- oder Lernfahrausweis

Wie muss ich vorgehen, damit ich einen Führer- oder Lernfahrausweis beantragen kann?
Personen die sich erstmals um einen Führerausweis bewerben, müssen persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorsprechen und die angegebenen Personalien auf dem Gesuchsformular mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Das beglaubigte Gesuchsformular wird dem Gesuchsteller bzw. der Gesuchstellerin nicht wieder ausgehändigt sondern direkt durch die Gemeindeverwaltung an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern weitergeleitet.

Lotto und Tombola

Seit dem 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht.

Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung

Onlineformular

informationen Lottos mit Sachpreisen/Tombolas

Notfalltreffpunkt für die Bevölkerung

Für den Fall, dass die Gemeinde Lauperswil von einer Katastrophe oder Notlage betroffen ist, erhalten Sie am Notfalltreffpunkt wichtige Informationen zur Situation vor Ort. Benötigen Sie Hilfe oder können Sie selbst Hilfe anbieten, so dient der Notfalltreffpunkt als Drehscheibe.

Bei Katastrophen und Notlagen, wie beispielsweise einem Erdbeben, einem schweren Unwetter oder einem länger dauernden Stromausfall, ist es möglich, dass die Telekommunikationsinfrastruktur (Festnetztelefon, Mobilnetz, Internet etc.) ausfällt. Um die Kommunikation zur Bevölkerung aufrecht zu halten, ist im Kanton Bern der Aufbau eines flächendeckenden Netzes an Notfalltreffpunkten (NTP) geplant. Der Bevölkerung soll an diesen Orten Informationen und Hilfe angeboten werden. Vorgesehen ist beispielsweise das Absetzen von Notrufen an die Blaulichtorganisationen, die Weitergabe von Informationen zur aktuellen Situation oder die Abgabe von Trinkwasser. Die Umsetzung ergänzt bestehende Planungen für den Schutz und die Information der Bevölkerung auf kommunaler Ebene.

Notfalltreffpunkte sind nicht zu verwechseln mit öffentlichen Schutzräumen, wo die Menschen Zuflucht finden und sie werden auch nicht bei jedem grösseren Ereignisfall in Betrieb genommen. Zu welchem Zeitpunkt die Notfalltreffpunkte in Betrieb sind, hängt von der lokalen Gefährdung ab und kann regional unterschiedlich sein. Die Behörden kommunizieren den Betrieb von Notfalltreffpunkten immer über Radio und Alertswiss. Es ist beispielsweise möglich, dass es bei gewissen Ereignissen nicht ratsam ist, sich im Freien aufzuhalten, was zum Aufsuchen eines Notfalltreffpunktes notwendig ist.

Gemeinsamer Notfalltreffpunkt in Rüderswil
Die Gemeindeverwaltungen der beiden Gemeinden Rüderswil und Lauperswil betreiben bei Bedarf den Notfalltreffpunkt an folgendem Standort:

Gemeindeverwaltung Rüderswil, Dorfstrasse 116, 3437 Rüderswil

Flyer - Der Notfalltreffpunkt in Rüderswil

Weitere Informationen finden Sie jederzeit unter:
Notfalltreffpunkte Kanton Bern
Notfalltreffpunkte Schweiz
Alertswiss

Oelfeuerungskontrolle und Kaminfeger

Kaminfeger Hiltbrunner GmbH
Sägestrasse 27
3550 Langnau i. E.
Telefon: 034 402 18 61

Personenstandsausweis (Heirat)

Ich möchte heiraten und benötige deshalb einen Personenstandsausweis. Wo kann dieser bezogen werden?
Der Personenstandsausweis ist beim Zivilstandsamt des Heimatortes zu beziehen. Falls Sie Heimatort Lauperswil haben, können Sie sich an folgende Adresse wenden:

Zivilstandskreis Emmental
Marktstrasse 7
3550 Langnau i. E.

Telefon: 031 635 41 50
Fax: 031 635 41 51
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Poststelle

Im Topshop der Landi
Dorfstrasse 47
3436 Zollbrück

Öffnungszeiten:

  • Montag - Samstag

    06.00 - 21.30 Uhr
    Oktober - April bis 21.00 Uhr

  • Sonntag

    07.00 - 21.00 Uhr

Reisedokumente

Wie erhalte ich einen Reisepass oder eine Identitätskarte?
Mit nachfolgendem Link erhalten Sie alle Informationen zum Verfahren für die Beantragung eines CH-Passes oder einer Identitätskarte.

Schweizer Pass & Identitätskarte

Steuererklärungsdienst der Pro Senectute

Für viele ältere Menschen ist die jährliche Pflicht, die Steuererklärung auszufüllen, eine grosse Sorge. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pro Senectute füllen Steuererklärungen kompetent und diskret aus.

Informationen zum Steuererklärungsdienst: Flyer und Tarifblatt

Trinkwasserqualität in der Gemeinde Lauperswil

Gemeindeverband Wasserversorgung Zollbrück (WVZ)
Proben vom 07.11.2023

Reservoir Ebnit
Wasseraufbereitung mit UVA
Bakteriologische Qualität: einwandfrei
Aerobe mesophile Keime pro 1 ml: 1
E. coli pro 100 ml: 0
Enterokokken pro 100 ml: 0
pH-Wert (bei 15°): 7,4
Gesamthärte: 30 f° = mittelhart
Nitratgehalt mg/lt: 12 (Toleranzwert 40)

Pumpstation Neumühle
Wasseraufbereitung mit UVA
Bakteriologische Qualität: einwandfrei
Aerobe mesophile Keime pro 1 ml: 1
E. coli pro 100 ml: 0
Enterokokken pro 100 ml: 0
pH-Wert (bei 15°): 7,3
Gesamthärte: 24 f° = mittelhart
Nitratgehalt mg/lt: 8 (Toleranzwert 40)

Wasserversorgung Emmenmatt
Proben vom 07.11.2023

Quelleneinlauf Reservoir Emmenmatt
Bakteriologische Qualität: einwandfrei
Gesamthärte: 29 f° = mittelhart
Nitratgehalt mg/lt: 16 (Toleranzwert 40)

Wasserversorgung Arni-Landiswil-Lauperswil (WALL)
Proben vom November 2023

Reservoir Blasenwald
Bakteriologische Qualität: einwandfrei
Gesamthärte: 25 f° = mittelhart
Nitratgehalt mg/lt: 7 (Toleranzwert 40)

Umweltkommission Lauperswil

Was ist zu tun, wenn ein Tier angefahren wird?

Wenn ein Tier angefahren wird, ist dies unverzüglich dem Wildhüter oder der Polizei zu melden. Ansonsten ist mit einer Anzeige zu rechnen.

Gratis-Nummer: 0800 940 100

Mit einem Anruf auf diese Telefonnummer wird man zum zuständigen Wildhüter weitergeleitet oder an die Polizei vermittelt.

Zuzug, Umzug, Wegzug

Zuzug nach Lauperswil - Wie melde ich mich an?
Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug erfolgen.

Sie können dies entweder persönlich am Schalter oder via eUmzug-Portal erledigen. Bei einer persönlichen Anmeldung am Schalter bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • ID/Pass
  • Familienausweis (sofern vorhanden)
  • Krankenkassenkarte

Der Umzug kann auch Online via eUmzug gemeldet werden: www.eumzug.swiss

Für die Anmeldung via eUmzug benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Angaben zu Ihrer Person (Angaben auf der Meldebestätigung, Schriftenempfangsschein oder Reisepass/Identitätskarte)
  • Sozialversicherungsnummer (13-stellige AHV-Nummer, auch auf der Krankenversicherungskarte zu finden)
  • Kreditkarte (MasterCard, VISA, PostFinance Card, Twint) für die Bezahlung der Gebühren

Umzug innerhalb der Gemeinde
Die Meldung betreffend Umzug innerhalb der Gemeinde muss spätestens am Tag des Umzuges erfolgen. Sie können dies via eUmzug (siehe vorstehende Angaben) oder persönlich am Schalter erledigen. Bei einer persönlichen Anmeldung am Schalter bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Niederlassungsausweis bzw. bei Wochenaufenthaltern den Aufenthaltsausweis

Die Meldung eines Umzuges innerhalb der Gemeinde Lauperswil kann auch telefonisch oder per Mail erfolgen.

Wegzug aus der Gemeinde - Was muss ich beachten?
Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen. Sie können dies via eUmzug (siehe vorstehende Angaben) oder persönlich am Schalter erledigen. Bei einer persönlichen Anmeldung am Schalter bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Aufenthalts- oder Niederlassungsausweis

Kontakt / Adresse Gemeindeschreiberei

Gemeindeverwaltung Lauperswil
Dorfstrasse 51
3438 Lauperswil

Telefon: 034 496 22 22
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Öffnungszeiten

  • Montag

    08.00 - 11.30 Uhr
    14.00 - 18.00 Uhr

  • Dienstag

    ganzer Tag geschlossen

  • Mittwoch

    08.00 - 11.30 Uhr
    14.00 - 17.00 Uhr

  • Donnerstag

    08.00 - 11.30 Uhr
    14.00 - 17.00 Uhr

  • Freitag

    08.00 - 11.30 Uhr
    14.00 - 16.00 Uhr

Am Dienstag bleibt die Gemeindeverwaltung jeweils den ganzen Tag geschlossen und es werden auch keine Telefonanrufe entgegengenommen.