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Friedhof Lauperswil / Einbau hindernisfreie Toilette in Aufbahrungsraum / Kreditbewilligung / Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Lauperswil hat am 20. Januar 2026 in Anwendung von Art. 17 Abs. 2 der Gemeindeverfassung der Einwohnergemeinde Lauperswil vom 27. Juni 2024 folgenden Beschluss gefällt:

«Genehmigung eines Verpflichtungskredites von CHF 190'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung zwecks Einbau einer hindernisfreien Toilette im Aufbahrungsraum des Friedhof Lauperswil.»

Der Kreditbeschluss unterliegt gemäss Art. 17 Abs. 2 respektive Art. 31 Abs. 1 der Gemeindeverfassung dem fakultativen Referendum.

Nach den Bestimmungen über das fakultative Referendum (Art. 31 ff. Gemeindeverfassung) können mindestens 80 Stimmberechtigte, jedoch in jedem Fall maximal fünf Prozent der Stimmberechtigten, innert 30 Tagen seit Bekanntmachung gegen diesen Kreditbeschluss mit ihrer Unterschrift das Referendum ergreifen, das heisst die Vorlage des Geschäfts anlässlich der nächsten Gemeindeversammlung verlangen.

Referendumsfrist: Freitag, 30. Januar 2026 bis Montag, 2. März 2026 (Poststempel)

Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 80 Stimmberechtigte

Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei Lauperswil, Dorfstrasse 51, 3438 Lauperswil

Unterlagen: Die Unterlagen zu diesem Geschäft liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf oder können untenstehend eingesehen werden.

Lauperswil, 29. Januar 2026
Der Gemeinderat

Unterlagen: