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Nachkredit Hangrutsch Gränichenwald / Fakultatives Referendum

Anlässlich seiner Sitzung vom 15.03.2021 hat der Gemeinderat einen Nachkredit von CHF 35'000.00 für die Behebung eines Hangrutsches im Gränichenwald bewilligt. Der Hangrutsch ereignete sich anfangs Februar 2021 und betrifft einen Waldbewirtschaftungsweg. Die Bewilligung des Nachkredits unterliegt dem fakultativen Referendum (Art. 32 ff Gemeindeverfassung).
Mindestens 80 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit Bekanntmachung des Beschlusses mit ihrer Unterschrift die Vorlage des Geschäfts anlässlich der nächsten Gemeindeversammlung verlangen. Die Referendumsfrist beginnt am Freitag, 19. März 2021 und dauert bis am Montag, 19. April 2021. Die Unterschriften sind bis spätestens am 19. April 2021 (Poststempel) bei der Gemeindeschreiberei Lauperswil, Dorfstrasse 51, 3438 Lauperswil, einzureichen. Die Unterlagen zu diesem Geschäft liegen ab dem 19. März 2021 bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

Lauperswil, 16. März 2021
Der Gemeinderat