
Aktuelle Meldungen
Stille Wahl Gemeindepräsidium und Ersatzwahl für ein Mitglied im Gemeinderat 2026
Stille Wahl Gemeindepräsidium
Für das Amt des Gemeindepräsidiums ist innert der Einreichungsfrist ein gültiger Wahlvorschlag eingegangen. Da nicht mehr wahlfähige Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen wurden, als Sitze zu besetzen sind, hat der Gemeinderat gestützt auf Art. 47 des Wahl- und Abstimmungsreglements an seiner Sitzung vom 11. August 2026 folgende Person für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028 als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Walter Hutmacher, 1970, Geschäftsführer, Kreuzacker 89, 3438 Lauperswil SVP Sektion Lauperswil
Die auf 27. September 2026 angeordnete Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums wird somit hinfällig.
Ersatzwahl für ein Mitglied im Gemeinderat
Da Walter Hutmacher dem Gemeinderat als gewähltes Mitglied angehört, ist für den per 1. Januar 2027 frei werdenden Sitz eine Ersatzwahl durchzuführen. Der Gemeinderat setzt die Ersatzwahl der nachgenannten Behörde für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028 gemäss Art. 3, Art. 32 Abs. 2 und Art. 33 des Wahl- und Abstimmungsreglements der Einwohnergemeinde Lauperswil auf Sonntag, 29. November 2026, an, sofern nicht eine stille Wahl nach Artikel 47 des vorstehenden Reglements erfolgt.
Es sind zu wählen
- Nach dem Mehrheitswahlsystem (Majorz) ein Mitglied des Gemeinderates
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge sind gemäss Art. 34 des Wahl- und Abstimmungsreglements bis spätestens am 60. Tag (Wahltag eingerechnet) vor dem Wahltag, 16.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei schriftlich einzureichen. Verspätet eingereichte Wahlvorschläge werden ungültig erklärt. Die Eingabefrist wird somit wie folgt festgelegt:
Donnerstag, 1. Oktober 2026, 16.00 Uhr
Die Wahlvorschläge dürfen höchstens so viele Namen enthalten, als Behördenmitglieder zu wählen sind. Die Vorschläge müssen folgende Informationen der Kandidatinnen und Kandidaten (Angemeldeten) enthalten respektive Vorgaben gemäss Wahl- und Abstimmungsreglements einhalten:
- Familien- und Vornamen
- Geburtsjahr
- Beruf
- Wohnadresse
- unterschriftliche Zustimmung der Kandidatin/des Kandidaten
- geeignetes Passfoto in digitaler Form (zustellen an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) - Zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichnung seines Ursprungs tragen (z.B. Partei oder Wählergruppe)
- Die Vorgeschlagenen dürfen für die gleiche Behörde nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag stehen
- Die Wahlvorschläge werden durch die Gemeindeschreiberei in der Reihenfolge ihres Eingangs mit einer Ordnungsnummer versehen.
- Der Wahlvorschlag muss von mindestens einer in der Gemeinde Lauperswil stimmberechtigten Person unterzeichnet sein (auch eigene Person möglich), wobei neben der Unterschrift der Familien- und Vorname, das Geburtsjahr und die Wohnadresse der Unterzeichnenden anzugeben sind.
Wählbarkeitsvoraussetzungen
Wählbar in den Gemeinderat sind gemäss Art. 2 der Gemeindeverfassung die in der Gemeinde stimmberechtigten Personen. Die Voraussetzungen des Gemeindestimmrechts sind gemäss Art. 2 des Wahl- und Abstimmungsreglements:
- Schweizer Bürgerschaft
- Altersjahr am Wahltag zurückgelegt
- politischer Wohnsitz seit 3 Monaten in der Gemeinde
- in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt
Gemeinsamer Werbematerialversand
Es findet ein gemeinsamer Werbematerialversand auf Kosten der Gemeinde statt. Gestützt auf Art. 41 des Wahl- und Abstimmungsreglements ist folgendes einzuhalten respektive wurde folgendes vom Gemeinderat festgelegt:
- Schriftliche Anmeldung für die Teilnahme am gemeinsamen Versand gemäss Art. 41 Abs. 3 des Wahl- und Abstimmungsreglement analog Eingabefrist Wahlvorschläge:
Donnerstag, 1. Oktober 2026, 16.00 Uhr - Als Werbematerial sind Flugblätter oder Prospekte bis maximal Format A5 (14,8 x 21 cm) zulässig. Grössere Formate müssen entsprechend gefalzt geliefert werden.
- Anspruch auf Teilnahme am gemeinsamen Versand des Werbematerials haben alle Beteiligten, die sich zur Wahl stellen. Der gemeinsame Versand wird für alle Beteiligten zu den gleichen Bedingungen durchgeführt (Art. 41 Abs. 2 Wahl- und Abstimmungsreglement).
- Je Partei/Wählergruppe und Stimmberechtigten ist das Material als eine Einheit und nicht kuvertiert mit maximal 50 g bereitzustellen
- Auflage: 2’300 Exemplare.
- Das Werbematerial ist bis Freitag, 9. Oktober 2026, 16.00 Uhr, der Gemeindeschreiberei abzugeben.
- Auf die Mithilfe der Parteien beim Verpacken des Werbematerials wird verzichtet.
Stimmabgabe
Es gelten die üblichen Urnenöffnungszeiten am Abstimmungssonntag von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr.
Das Abstimmungslokal befindet sich in der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 51, 3438 Lauperswil.
Stimmrechtsausweise
Als Stimmrechtsausweis gilt die Stimmkarte der eidgenössischen Abstimmung vom gleichen Wochenende, sofern sie nicht mit dem Aufdruck „kein Gemeindestimmrecht“ versehen ist. Begehren um Ausstellung eines Duplikats können bis Freitag, 27. November 2026, 16.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei geltend gemacht werden (Art. 4 Abs. 3 Wahl- und Abstimmungsreglement). Die briefliche Stimmabgabe ist unter denselben Voraussetzungen gestattet wie für kantonale Abstimmungen und Wahlen.
Allgemeines
Bezüglich der Durchführung der Ersatzwahl wird auf die Gemeindeverfassung sowie das Wahl- und Abstimmungsreglement verwiesen, welche bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder auf der Homepage www.lauperswil.ch eingesehen werden können.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Erklärung der stillen Wahl sowie gegen Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Ersatzwahl kann innert zehn Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, Postfach 95, 3550 Langnau i.E., erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Lauperswil, 27. August 2026
Gemeinderat Lauperswil
Unterlagen:
Vorlage Wahlvorschläge Gemeinderat