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Ersatzwahlen Gemeindepräsidium 2026

Der Gemeinderat setzt die Ersatzwahl der nachgenannten Behörde für den Rest der laufenden Amtsdauer bis 31. Dezember 2028 gemäss Art. 3, Art. 32 Abs. 2 und Art. 33 des Wahl- und Abstimmungsreglements der Einwohnergemeinde Lauperswil auf Sonntag, 27. September 2026, an, sofern nicht stille Wahlen nach Artikel 47 des vorstehenden Reglements durchgeführt werden.

Es sind zu wählen

  • Nach dem Mehrheitswahlsystem (Majorz) die Präsidentin oder den Präsidenten der Versammlung und des Gemeinderates in einer Person

Wahlvorschläge
Wahlvorschläge sind gemäss Art. 34 des Wahl- und Abstimmungsreglements bis spätestens am 60. Tag (Wahltag eingerechnet) vor dem Wahltag, 16.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei Lauperswil, Dorfstrasse 51, 3438 Lauperswil schriftlich einzureichen. Verspätet eingereichte Wahlvorschläge werden ungültig erklärt. Die Eingabefrist wird somit wie folgt festgelegt:

Donnerstag, 30. Juli 2026, 16.00 Uhr

Die Wahlvorschläge dürfen höchstens so viele Namen enthalten, als Behördenmitglieder zu wählen sind. Die Vorschläge müssen folgende Informationen der Kandidatinnen und Kandidaten (Angemeldeten) enthalten respektive Vorgaben gemäss Wahl- und Abstimmungsreglement einhalten:

  • Familien- und Vornamen
  • Geburtsjahr
  • Beruf
  • Wohnadresse
  • unterschriftliche Zustimmung der Kandidatin/des Kandidaten
  • geeignetes Passfoto in digitaler Form (zustellen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)
  • Zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichnung seines Ursprungs tragen (z.B. Partei oder Wählergruppe)
  • Die Vorgeschlagenen dürfen für die gleiche Behörde nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag stehen
  • Die Wahlvorschläge werden durch die Gemeindeschreiberei in der Reihenfolge ihres Eingangs mit einer Ordnungsnummer versehen.
  • Der Wahlvorschlag muss von mindestens einer in der Gemeinde Lauperswil stimmberechtigten Person unterzeichnet sein (auch eigene Person möglich), wobei neben der Unterschrift der Familien- und Vorname, das Geburtsjahr und die Wohnadresse der Unterzeichnenden anzugeben sind.
  • Die Gemeindeschreiberei prüft die Wahlvorschläge nach Eingang. Allfällige Mängel sind bis spätestens Dienstag, 4. August 2026, 12.00 Uhr, zu beheben.

Wählbarkeitsvoraussetzungen
Wählbar in das Präsidium sind gemäss Art. 2 der Gemeindeverfassung die in der Gemeinde stimmberechtigten Personen. Die Voraussetzungen des Gemeindestimmrechts sind gemäss Art. 2 des Wahl- und Abstimmungsreglements:

  • Schweizer Bürgerschaft
  • Altersjahr am Wahltag zurückgelegt
  • politischer Wohnsitz seit 3 Monaten in der Gemeinde
  • in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt

Gemeinsamer Werbematerialversand 
Es findet ein gemeinsamer Werbematerialversand auf Kosten der Gemeinde statt. Gestützt auf Art. 41 des Wahl- und Abstimmungsreglements ist folgendes einzuhalten respektive wurde folgendes vom Gemeinderat festgelegt:

  • Schriftliche Anmeldung für die Teilnahme am gemeinsamen Versand gemäss Art. 41 Abs. 3 des Wahl- und Abstimmungsreglement analog Eingabefrist Wahlvorschläge:
    Donnerstag, 30. Juli 2026, 16.00 Uhr
  • Als Werbematerial sind Flugblätter oder Prospekte bis maximal Format A5 (14,8 x 21 cm) zulässig. Grössere Formate müssen entsprechend gefalzt geliefert werden.
  • Anspruch auf Teilnahme am gemeinsamen Versand des Werbematerials haben alle Beteiligten, die sich zur Wahl stellen. Der gemeinsame Versand wird für alle Beteiligten zu den gleichen Bedingungen durchgeführt (Art. 41 Abs. 2 Wahl- und Abstimmungsreglement).
  • Je Partei/Wählergruppe und Stimmberechtigten ist das Material als eine Einheit und nicht kuvertiert mit maximal 50 g bereitzustellen
  • Auflage: 2’300 Exemplare. 
  • Das Werbematerial ist bis Freitag, 7. August 2026, 16.00 Uhr, der Gemeindeschreiberei abzugeben. 
  • Auf die Mithilfe der Parteien beim Verpacken des Werbematerials wird verzichtet.

Stimmabgabe 
Es gelten die üblichen Urnenöffnungszeiten am Abstimmungssonntag von 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr. Das Abstimmungslokal befindet sich in der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 51, 3438 Lauperswil.

Stimmrechtsausweise 
Als Stimmausweis gilt die Stimmkarte der eidgenössischen Abstimmung vom gleichen Wochenende, sofern sie nicht mit dem Aufdruck „kein Gemeindestimmrecht“ versehen ist. Begehren um Ausstellung eines Duplikats können bis Freitag, 25. September 2026, 16.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei geltend gemacht werden (Art. 4 Abs. 3 Wahl- und Abstimmungsreglement). Die briefliche Stimmabgabe ist unter denselben Voraussetzungen gestattet wie für kantonale Abstimmungen und Wahlen. 

Allgemeines
Bezüglich der Durchführung der Ersatzwahlen wird auf die Gemeindeverfassung sowie das Wahl- und Abstimmungsreglement verwiesen, welche bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder auf der Homepage eingesehen werden können. 

Lauperswil, 25. Juni 2026

Gemeinderat Lauperswil