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Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2026

Anlässlich der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 4. Juni 2026, hat die Stimmbevölkerung der Gemeinde Lauperswil (Anwesend: 33 Stimmberechtigte bzw. 1.59%) folgende Beschlüsse gefällt:

1. Jahresrechnung 2025
Die Jahresrechnung 2025 schliesst im Gesamthaushalt mit einem Ertragsüberschuss von CHF 351'199.70 ab. Im allgemeinen Haushalt (steuerfinanziert) wurde ein Ertragsüberschuss von CHF 372'649.55 erzielt. Vorgängig mussten noch systembedingte zusätzliche Abschreibungen von CHF 1'468'008.02 vorgenommen werden. Der Bilanzüberschuss beträgt neu CHF 7'390'793.12. Dieser dient als Reserve für künftige Aufwandüberschüsse, die durch die bereits realisierten und noch geplanten Grossinvestitionen voraussichtlich entstehen werden. Die Spezialfinanzierungen schlossen besser ab, der Aufwandüberschuss betrug insgesamt CHF 21'449.85 anstelle eines budgetierten Aufwandüberschusses von CHF 150'190.00. Die Diskussion zur Jahresrechnung blieb ungenutzt.
Die Gemeindeversammlung hat die Jahresrechnung 2025 einstimmig genehmigt.

2. Teilrevision Personalreglement
Die Entschädigungen des Gemeinderates werden im Anhang I des Personalreglements festgehalten und von der Stimmbevölkerung festgelegt. Die letzte Anpassung erfolgte per 1. Januar 2021. Ab dem Jahr 2025 gilt im Kanton Bern eine neue und vereinfachte Regelung bezüglich der Steuerdeklaration. Neu wird eine pauschale Spesenentschädigung von CHF 3'600.00 pro Jahr als steuerfreier Unkostenersatz akzeptiert. Diese Regelungen gelten ausschliesslich für Personen, die eine Miliztätigkeit in Gemeindebehörden sowie sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben. Im Zuge dieser Anpassung hat auch der Gemeinderat sein Entschädigungssystem diskutiert. Die aktuelle Handhabung bedeutet einen grossen administrativen Aufwand für die Ratsmitglieder wie auch für die Verwaltung. So sind jeweils sämtliche Spesen und Sitzungen zu kontrollieren und nachzuführen. Zudem kann teilweise nicht genau definiert werden, welcher Aufwand zur Pauschalentschädigung gehört und welcher Aufwand mittels Sitzungsgeld zusätzlich entschädigt werden kann. Der Gemeinderat hat sich daher dafür ausgesprochen, die Entschädigungen sowie die Handhabung zu überarbeiten. Entgegen der heutigen Handhabung sollen dem Gemeinderat inskünftig nicht mehr zusätzliche Sitzungen mittels Sitzungsgeldern nach Anhang II des Personalreglements entschädigt werden. Im Gegenzug werden die Pauschalentschädigungen angepasst. Als Berechnungsgrundlage dienten die effektiv ausbezahlten Behördenentschädigungen aus dem Jahr 2025. Die Pauschalentschädigungen werden somit grundsätzlich dem Vorjahr angepasst. Die effektive Erhöhung über alle Gemeinderatsmitglieder beläuft sich auf insgesamt CHF 3'290.00. Das Gemeindepräsidium wird neu mit CHF 23'600.00, das Vizegemeindepräsidium mit CHF 12'600.00 sowie die übrigen Ratsmitglieder mit CHF 9'100.00 entschädigt. In diesen Entschädigungen ist ebenfalls die Spesenpauschale in Höhe von CHF 3'600.00 enthalten. Ebenfalls werden die Pauschalentschädigungen neu dem Teuerungsausgleich unterstellt. Damit soll eine gewisse Kontinuität gewährleistet werden. Die Pauschalentschädigungen sind bei normal laufendem Betrieb gerechtfertigt, berücksichtigen jedoch nicht mehr den effektiven Aufwand eines Ratsmitglieds. In Ausnahmesituationen oder bei grossen Projekten wäre jedoch eine effektive Entschädigung des Aufwandes angebracht. Daher wurde ein Stundenansatz von CHF 40.00 für solche Aufgaben festgesetzt. Diese Entschädigung wird jedoch strengen Anforderungen unterstellt. So wird die Entschädigung nur in Ausnahmesituationen gewährt und ist durch den Gemeinderat, unter Ausstand des betroffenen Mitglieds oder der betroffenen Mitglieder, zu genehmigen. Nebst der Revision der Entschädigungen im Anhang wurde auch ein Artikel innerhalb des Reglements angepasst. Da der Kanton per 1. Juli 2026 aufgrund der Teilrevision der Personalverordnung des Kantons Bern eine Änderung im Gehaltssystem vornimmt, wurde ebenfalls Artikel 5 Absatz 2 des Personalreglements revidiert. Die Teilrevision des Personalreglements tritt per 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Gemeindeversammlung hat die Teilrevision des Personalreglements einstimmig genehmigt.

3. Nachführung GEP Lauperswil / Unterhaltsarbeiten
Die letzte generelle Entwässerungsplanung der Gemeinde Lauperswil stammt aus dem Jahr 2012 und wurde in diesem Jahr auch von der kantonalen Fachstelle genehmigt. Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2012 wurden mittels Verpflichtungskredit von CHF 1,4 Mio. die aus dem GEP resultierenden Massnahmen durch die Versammlung beschlossen und zur Umsetzung an den Gemeinderat freigegeben. Die Umsetzung dieser Massnahmen und somit auch der Kredit betrafen die linke Emmeseite. Dieser Kredit wurde am 24. April 2023 durch den Gemeinderat abgerechnet und der Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Juni 2023 zur Kenntnis gebracht. Das ganze Gebiet auf der linken Emmeseite ist weitestgehend saniert. Als Nächstes musste das Gebiet der rechten Emmeseite angegangen werden. Geplant war, in einem ersten Schritt die rechte Emmeseite mittels Kanal-TV-Aufnahmen neu aufzunehmen und Unterhaltsmassnahmen (Reinigung) durchzuführen. Nach diesen Arbeiten liegen detaillierte Erkenntnisse vor, welche anschliessend mittels einer Nachführung in den GEP eingearbeitet werden sollen. Der Gemeinderat hat daher mit Beschluss vom 16. Januar 2024 einen Verpflichtungskredit von CHF 245'000.00 für die Nachführung des GEP und den Unterhalt respektive die Untersuchung der rechten Emmeseite unter Vorbehalt des fakultativen Referendums genehmigt. Gegen diesen Beschluss wurde kein fakultatives Referendum ergriffen, weshalb die Arbeiten anschliessend durchgeführt wurden. Der Auftrag für die Aufnahmen und die Unterhaltsarbeiten im Bereich des rechten Emmeufers wurde im Oktober 2024 erteilt und im Sommer 2025 ausgeführt. Die fertiggestellten Arbeiten beim rechten Emmeufer dienen nun als Grundlage für die Nachführung des GEP. Eine weitere Grundlage für diese Nachführung bilden die Aufnahmen des linken Emmeufers, welche in den Jahren 2014 und 2015 vorgenommen wurden. Im GEP würden nun sämtliche Massnahmen des linken und rechten Emmeufers analysiert, erhoben und priorisiert, damit diese in die Projekt- und Finanzplanung aufgenommen werden können. Das nachgeführte GEP wäre vom Amt für Wasser und Abfall zu genehmigen. Vor der Auftragserteilung zur Nachführung des GEP zeigte sich jedoch, dass die Aufnahmen des linken Emmeufers bereits veraltet sind. Grundsätzlich sollten die Aufnahmen und Unterhaltsarbeiten alle zehn Jahre durchgeführt werden. Somit wäre das linke Emmeufer bereits wieder für diese Arbeiten an der Reihe. Aus diesem Grund wurde das Vorgehen angepasst. In einem ersten Schritt soll deshalb auch das linke Emmeufer wieder aufgenommen und unterhalten werden, bevor die Nachführung des GEP vorgenommen wird. Da das Projekt des linken Emmeufers aufgrund der Rechnungslegungsgrundsätze (Einheit der Materie) zum Gesamtkredit hinzugerechnet werden muss, war ein Nachkredit notwendig. Der Nachkredit in Höhe von CHF 240'000.00 ist somit nicht aufgrund einer Kostenüberschreitung notwendig, sondern aufgrund einer Anpassung des Projektvorgehens. Der Gesamtkredit beläuft sich nun auf Total CHF 485'000.00 und wurde von der Gemeindeversammlung genehmigt.
Die Gemeindeversammlung hat den Nachkredit einstimmig genehmigt.

4. Verschiedenes
Der Gemeinderat Lauperswil hat an der Versammlung über folgende Themen informiert:

  • Ersatzwahlen Gemeindepräsidium
  • Abschluss Siedlungsleitbild
  • Teilrevision Ortsplanung 2026+
  • Spaziergang im Klimawald

Weitere Details zu den Verhandlungen, den Abstimmungsresultaten und zum Traktandum Verschiedenes können dem Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2026 entnommen werden, welches ab Freitag, 12. Juni 2026, öffentlich bei der Gemeindeverwaltung aufliegt oder auf der Gemeindehomepage eingesehen werden kann.