Einwohnergemeindeversammlung Lauperswil, Donnerstag, 4. Juni 2026, 20.00 Uhr, Aula Oberstufenzentrum, Lauperswilstrasse 2, Zollbrück
Traktanden:
- Jahresrechnung 2025 / Genehmigung
- Teilrevision Personalreglement / Genehmigung
- Nachführungsarbeiten GEP Lauperswil / Unterhaltsarbeiten / Nachkredit
- Verschiedenes
Auflage
Die Unterlagen liegen spätestens dreissig Tage vor der beschlussfassenden Einwohnergemeindeversammlung öffentlich bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 51, 3438 Lauperswil, auf. Die Unterlagen sind zudem untenstehend einsehbar oder können auf Bestellung bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder abgeholt werden. Die Bevölkerung wird zudem mittels Informationsblatt in alle Haushaltungen über die Geschäfte informiert.
Beschwerden und Rügepflicht
Allfällige Beschwerden gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert dreissig Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht).
Stimmrecht
Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am Versammlungstag das 18. Altersjahr erreicht haben, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Lauperswil wohnhaft und angemeldet sind, sind zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen.
Der Gemeinderat
Unterlagen zur Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2026
Infoblatt
Zu Traktandum 1: Jahresrechnung 2025 / Genehmigung
Zu Traktandum 2: Teilrevision Personalreglement / Genehmigung
Zu Traktandum 3: Nachführungsarbeiten GEP Lauperswil / Unterhaltsarbeiten / Nachkredit