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Planungskredit Sanierung Schulhaus Mungnau / Kreditbewilligung / Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Lauperswil hat am 4. November 2025 in Anwendung von Art. 17 Abs. 2 der Gemeindeverfassung der Einwohnergemeinde Lauperswil vom 27. Juni 2024 folgenden Beschluss gefällt:

«Genehmigung eines Planungskredites in der Höhe von total CHF 195'000.00 zwecks Erarbeitung eines baubewilligungsfähigen Projektes für die Sanierung des Schulhaus Mungnau».

Der Kreditbeschluss unterliegt gemäss Art. 17 Abs. 2 respektive Art. 31 Abs. 1 der Gemeindeverfassung dem fakultativen Referendum.

Nach den Bestimmungen über das fakultative Referendum (Art. 31 ff. Gemeindeverfassung) können mindestens 80 Stimmberechtigte, jedoch in jedem Fall maximal fünf Prozent der Stimmberechtigten, innert 30 Tagen seit Bekanntmachung gegen diesen Kreditbeschluss mit ihrer Unterschrift das Referendum ergreifen, das heisst die Vorlage des Geschäfts anlässlich der nächsten Gemeindeversammlung verlangen.

Referendumsfrist: Freitag, 12. Dezember 2025 bis Montag, 12. Januar 2025 (Poststempel)

Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 80 Stimmberechtigte

Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei Lauperswil, Dorfstrasse 51, 3438 Lauperswil

Unterlagen: Die Unterlagen zu diesem Geschäft liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf oder hier eingesehen werden.

Lauperswil, 11. Dezember 2025
Der Gemeinderat