Gebührenverordnung Lauperswil / Teilrevision und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Lauperswil an seiner Sitzung vom 25. November 2025 die Teilrevision der Gebührenverordnung genehmigt hat. Bei der Teilrevision handelt es sich insbesondere um folgende Anpassungen:
Anpassung der Aufwandgebühr I auf CHF 70.00 pro Stunde (vorher CHF 60.00)
Anpassung der Aufwandgebühr II auf CHF 140.00 pro Stunde (vorher CHF 120.00)
Anpassung «Bescheinigung, dass keine letztwillige Verfügung eingereicht wurde» auf CHF 30.00 (vorher CHF 20.00)
Neue Festlegung zu den Themen «Kleinspielen und Verordnung Handel und Gewerbe» (gem. Musterreglement Kanton Bern)
Anpassung «Kontrolle auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit von Baugesuchen» auf Aufwandgebühr II (vorher Aufwandgebühr I)
Festlegung Gebühr «Besondere Benützung der Strasse nach Strassengesetz Art. 71» auf CHF 50.00 (vorher Verweise auf Strassenreglement, ohne Gebühr)
Anpassung Aufwand «Gesuch um Zustimmung zur vorzeitigen Baubewilligung» auf Aufwandgebühr II (vorher CHF 50.00)
Festlegung Gebühren «Datenschutz» und «Verschiedenes» gemäss Musterreglement Kanton Bern
Anpassung «Verfügungen im Gebühreninkasso» auf CHF 50.00 (vorher CHF 30.00)
Anpassung Hundetaxe auf CHF 60.00 (vorher CHF 50.00)
sowie weitere Anpassungen und Streichungen aufgrund übergeordnetem Recht oder Anpassungen in der Organisation
Die neue Gebührenverordnung tritt per 1. Januar 2026 in Kraft. Eine detaillierte Änderungstabelle kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Die teilrevidierte Gebührenverordnung kann auf der Gemeindeverwaltung oder unter folgendem Link bezogen werden: Gebührenverordnung ab 01.01.2026
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation im amtlichen Anzeiger (11. Dezember 2025) beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau, schriftlich Beschwerde erhoben werden.