Der Gemeinderat Lauperswil hat am 10. Juni 2025 in Anwendung von Art. 17 Abs. 2 der Gemeindeverfassung der Einwohnergemeinde Lauperswil vom 27. Juni 2024 folgenden Beschluss gefällt:
«Genehmigung eines Verpflichtungskredites von CHF 175'000.00 als Investitionsbeitrag an den Gemeindeverband Schule Zollbrück zwecks Sanierung der Fensterfront der Turnhalle Zollbrück.»
Der Kreditbeschluss unterliegt gemäss Art. 17 Abs. 2 respektive Art. 31 Abs. 1 der Gemeindeverfassung dem fakultativen Referendum.
Nach den Bestimmungen über das fakultative Referendum (Art. 31 ff. Gemeindeverfassung) können mindestens 80 Stimmberechtigte, jedoch in jedem Fall maximal fünf Prozent der Stimmberechtigten, innert 30 Tagen seit Bekanntmachung gegen diesen Kreditbeschluss mit ihrer Unterschrift das Referendum ergreifen, das heisst die Vorlage des Geschäfts anlässlich der nächsten Gemeindeversammlung verlangen.
Referendumsfrist: Freitag, 20. Juni 2025 bis Montag, 21. Juli 2025 (Poststempel)
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 80 Stimmberechtigte
Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei Lauperswil, Dorfstrasse 51, 3438 Lauperswil
Unterlagen: Die Unterlagen zu diesem Geschäft liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf oder können untenstehend eingesehen werden.
Lauperswil, 19. Juni 2025
Der Gemeinderat
Unterlagen:
- Sanierungsplan Fensterfront
- Kostenschätzung Sanierung Fensterfront