Öffentliche Auflage Änderung Baureglement – Art. 10 zur Zone für öffentliche Nutzungen A
Der Gemeinderat Lauperswil bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni1985 die Änderung des Baureglements zur ZöN A (bestehend aus Änderung Art. 10 und Art. 47 BauR sowie Erläuterungsbericht) zur öffentlichen Auflage. Die Änderungen stehen im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Schulen Lauperswil und Rüderswil und der Erweiterung der Sekundarschulanlage Zollbrück in ein Oberstufenzentrum.
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 23. September 2022 bis 24. Oktober 2022, bei der Gemeindeverwaltung Lauperswil während den ordentlichen Öffnungszeiten auf und sind auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Lauperswil, Dorfstrasse 51, 3438 Lauperswil, einzureichen.