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Fällungen der Linden vertagt / Gemeinsamer Weg mit Komitee gefunden

Im Frühjahr dieses Jahres orientierte der Gemeinderat Lauperswil, die Linden beim 2. Weltkrieg-Denkmal bei der Kirche Lauperswil sowie bei der Wegkreuzung Einfahrt Wittenbach voraussichtlich im Frühling 2023 zu fällen und an den gleichen Stellen Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Diese Meldung erlangte in der Bevölkerung wiederum grosse Aufmerksamkeit und löste ein entsprechendes mediales Interesse aus. Stimmen wurden zudem laut, die Bäume nun doch nicht zu fällen. Im Weiteren stand die Forderung des Komitees für eine normale Pflege der Gemeindelinden im Raum, mittels Initiative, Kappschnitte künftig reglementarisch zu verbieten. In der Folge hat man sich mit der Thematik «Gemeindelinden» wiederum auseinandergesetzt, auch Gespräche mit den Vertretern des Komitees für eine normale Pflege der Gemeindelinden, Daniela Hutmacher und Hans Rudolf Wälti, fanden statt. Gemeinsam ist man bestrebt, in dieser Sache nun einen sichtbaren und wirksamen Abschluss finden zu können.


In der Zwischenzeit haben sich die gekappten Linden aus dem Frühjahr 2021 erfreulicherweise gut erholt. Der Gemeinderat ist der Meinung, die geplanten Fällungen im Jahr 2023 auf unbestimmte Zeit verschieben zu können. Die beiden Linden werden aber in regelmässigen Intervalls, sowohl durch die Mitarbeiter des Werkhofes als auch durch einen ausgewiesenen Fachspezialisten begutachtet.


Sollten sich die Zustände der Linden markant verschlechtern, eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen oder erforderliche sicherheitstechnische Aspekte nicht mehr erfüllen, wird der Gemeinderat umgehend die nötigen Fällungen mit Ersatzpflanzungen anordnen.


Der Gemeinderat ist bestrebt, künftig der Pflege und dem Zurückschneiden der eigenen Linden wieder die nötige Aufmerksamkeit zu schenken und aktiv zum Schutzziel, dem Erhalt von geschützten Einzelbäumen (zu jenen die Linde Wittenbach gehört), beizutragen. Private Eigentümerinnen und Eigentümern von geschützten Einzelbäumen werden ersucht, «ihre» Bäume zu Gunsten der Nachhaltigkeit ebenfalls mit Umsicht und Sorgfalt zu Pflegen und zu erhalten.


Hinweis: Im Anhang II Schutzgebiete und Objekte des Baureglements der Einwohnergemeinde Lauperswil, sind die eingetragenen Naturobjekte (Einzelbäume) für Interessierte und Grundeigentümer der Gemeinde Lauperswil ersichtlich. Das Baureglement ist auf der Webseite unter www.lauperswil.ch. einsehbar. Entsprechende Auskünfte dazu erteilt die Bauverwaltung auf Anfrage.