Schwimmunterricht
Wasser-Sicherheits-Check
Es wird das Ziel verfolgt, dass im Kanton Bern alle Kinder die Gelegenheit erhalten sollen, schwimmen zu lernen. Dazu sind in erster Linie die Eltern verantwortlich. Die Volksschule kann und soll aber auch einen Beitrag leisten.
Seit dem Schuljahr 2013/14 müssen alle Schülerinnen und Schüler des Kantons Bern bis Ende des 4. Schuljahres der Primarstufe den Wasser-Sicherheits-Check (WSC) absolvieren.
Mit dem WSC wird getestet, ob sich eine Schülerin oder ein Schüler nach einem Sturz ins Wasser selber an den Rand oder ans Ufer retten kann.
Der Test besteht ausfolgenden drei Elementen:
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Purzeln ins tiefe Wasser (Völliges Untertauchen mit dem Kopf)
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1 Minute an Ort über Wasser halten
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50 m schwimmen
Der WSC stellt eine sinnvolle Massnahme zur Vorbeugung von Badeunfällen dar. Der Fokus beim WSC ist auf die Selbstrettung in einer Notsituation gerichtet. Der WSC hilft zudem, die Folgeschule darüber zu informieren, welche Schülerinnen oder Schüler noch nicht schwimmen können. Damit möglichst alle Schülerinnen und Schüler den Test erfolgreich bestehen können, sind wir darauf angewiesen, dass auch Sie, liebe Eltern, diesen Schwimmlernprozess unterstützen und Ihren Kindern Möglichkeiten zur Wassergewöhnung und zum Erlernen der Schwimmtechnik ermöglichen. Der Schwimmlernprozess erfolgt über die Elemente Wassergewöhnung, Wasserbewältigung und Schwimmtechnik. Wir legen Wert darauf, dass die Wassergewöhnung spielerisch vor sich geht. Wir üben mit Schülerinnen und Schülern die Elemente des WSC zuerst einzeln und anschliessend als ganze Abfolge. Wenn Ihr Kind den Test bestanden hat, erhält es den offiziellen WSC-Ausweis. Dieser attestiert Ihrem Kind zwar die Mindestkompetenz (sich nach einem Sturz ins Wasser selber an den Beckenrand oder ans Ufer zu retten), trotzdem sollen Kinder in diesem Alter aber nie allein und unbeaufsichtigt baden oder schwimmen gehen.
Wenn Ihr Kind den Test nicht bestanden hat, werden wir Sie schriftlich informieren. Ihr Kind erhält die Gelegenheit, den Test in den Folgejahren (5. und 6. Schuljahr) während dem Schwimmunterricht in der Schule zu wiederholen. In der Zwischenzeit empfehlen wir Ihnen den Besuch eines zusätzlichen Schwimmkurses (z.B. Hallenbad Langnau). Sofern der Test in den Folgejahren nicht bestanden wird, übernimmt die Schule keine weitere Verantwortung für die Schwimmkompetenz Ihres Kindes. Das bedeutet, dass Ihr Kind in Zukunft nicht mehr an schulischen Anlässen im Wasser (Schulreise, Exkursionen) teilnehmen kann.
Aus fahrplantechnischen Gründen ist nur eine Fahrt mit dem Schulbus zum obligatorischen Schwimmunterricht möglich. Für die zweite Fahrt sind wir auf die Mithilfe der Eltern angewiesen. Anstelle der bisherigen Fahrtenentschädigung werden die Eltern am Ende des Schuljahres mit einem kleinen Präsent bedient. Herzlichen Dank allen Eltern, welche sich für einen Transport zur Verfügung stellen.