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Kindergarten

Der Kindergarten ist Teil einer in der Regel 11 Jahre dauernden Volksschulzeit. Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch. Der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten ist der 31. Juli.

Eltern können mit einem Gesuch den Eintritt in den Kindergarten um ein Jahr verschieben. Es ist nicht möglich, direkt in das 2. Kindergartenjahr einzutreten. Möglich ist aber eine „flexible Durchlaufzeit" im Kindergarten. Der Übertritt in das 1. Schuljahr der Primarstufe ist ein Schullaufbahnentscheid und wird durch die Schulleitung für jedes Kind auf Antrag der Lehrperson für den Kindergarten verfügt. Aus wichtigen Gründen können die Kinder ein Jahr früher oder später in das 1. Schuljahr der Volksschule übertreten. Ein solcher Entscheid wird in der Regel mit dem Entwicklungs- und Lernstand des Kindes begründet