Der Gebrauch von elektronischen Geräten ist während der Unterrichtszeit (auch während den Pausen) auf dem gesamten Schulhausareal untersagt. Ausnahmeregelungen werden durch die Lehrpersonen bekannt gegeben. Bei einer Zuwiderhandlung wird dem Schüler, der Schülerin das Gerät entzogen und nach dem Schulschluss zum Abholen bereitgestellt (Das Gerät wird von der Lehrperson nur persönlich an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt).
Diese Regel stützt sich auf den Leitfaden für die Volksschulen im Umgang mit Handy und Cyberbullying. (Kantonspolizei, STAB/Prävention, Fachgruppe Neue Medien, Postfach 7571, 3001 Bern, 12. Mai 2012)