Elterntransporte

Entschädigung

Besteht kein Transportangebot, entschädigt die Gemeinde Eltern für Privatfahrten, wenn der Schulweg über der Zumutbarkeit liegt. Es wird die gesamte Strecke des Schulweges entschädigt zu einem Km-Ansatz von CHF 0.70. Leerfahrten werden nicht entschädigt. Es muss eine Fahrtenkontrolle geführt und Ende Schuljahr eingereicht werden. Die Entschädigung erfolgt aufgrund der Fahrtenkontrolle. Für die Kilometerentschädigung des Schulweges reichen die Eltern beim Schulsekretariat jeweils vor Beginn des Schuljahres (bis spätestens Ende Juni) ein schriftliches Gesuch ein.

Zumutbarkeitskriterien

Massgebend für die Transportberechtigung bzw. für einen finanziellen Beitrag sind das Alter der Schülerinnen und Schüler sowie die Länge, die Höhendifferenz und das Gefahrenpotenzial des Schulweges. Im Normalfall beurteilt die Gemeinde Lauperswil die Zumutbarkeit der Schulwege auf Gesuch hin wie folgt:

1. und 2. Kindergartenjahr
1.5 km Streckenlänge
1. – 3. Klasse
2 km Streckenlänge
4. – 6. Klasse
5 km Streckenlänge
7. – 9. Klasse
10 km Streckenlänge

Pro 100 Meter Höhendifferenz wird 1 km Wegstrecke zur eigentlichen Streckenlänge hinzugerechnet. Die Streckenlänge wird mit Google Maps ermittelt. Die Höhendifferenz ergibt sich aus den m. ü. M. (Meter über Meeresspiegel) zwischen der Schulanlage und dem Wohnort.

Seit dem 1. April 2010 gilt in der Schweiz die Regelung zur Kindersitzpflicht im Auto

Kinder müssen bis zum Alter von 12 Jahren, wenn sie kleiner als 1.50m sind mit einer geeigneten Kinderrückhaltevorrichtung gesichert werden. Die Rückhaltevorrichtung muss nach dem ECE-Reglement Nr.44 geprüft sein und mit der Prüfnummer 03 oder 04 beginnen.

3-Punkt-Gurten

  • Kinder < 12Jahre und kleiner als 1.50cm Kinderrückhaltevorrichtung
  • Kinder grösser als 1.50m (auch wenn < 12 Jahre) vorhandene Gurten
  • Personen ab 12 Jahren (auch wenn kleiner als 1.50m) vorhandene Gurten

Beckengurten

  • Kinder < 7 Jahre: Kinderrückhaltevorrichtung

2-Punkt-Gurten

  • Kinder > 7 Jahre: vorhandene Gurten

Empfehlung zur Sicherheit auf dem Schulweg

Die Schulleitung und die Lehrpersonen empfehlen allen Schülerinnen und Schülern, die mit dem Fahrrad unterwegs sind, aus Sicherheitsgründen einen Helm und eine Leuchtweste zu tragen. Bei schlechten Sichtverhältnissen (v.a. in den Wintermonaten) ist weiter darauf zu achten, dass die Beleuchtung ausreichend und den gesetzlichen Richtlinien entsprechend vorhanden ist. Die Leuchtweste wird auch für alle empfohlen, die zu Fuss den Schulweg zurücklegen.

Kontakt / Adresse

Gemeindeverwaltung Lauperswil
Dorfstrasse 51
3438 Lauperswil

Telefon: 034 496 22 22
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