Öffentliche Auflage eines Wasserbauplanverfahren gemäss Art. 21 ff. Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau vom 14. Februar 1989 (WBG) und Art. 5 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG) mit Rodung und Wiederaufforstung und mit Umweltverträglichkeitsprüfung gemäss Art. 10b des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (USG).
Gewässer: Unter Frittenbach, Lehngraben, Badertschengraben
Die Auflageakten inkl. Umweltverträglichkeitsbericht liegen während der gesamten Auflagefrist vom 21. Oktober 2020 bis 20. November 2020 in der Gemeindeverwaltung Lauperswil öffentlich auf und können mit untenstehendem Link eingesehen werden.
Während der Auflage finden zwei Sprechstunden statt: Montag, 26. Oktober 2020 und Mittwoch, 28. Oktober 2020, jeweils von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr im Restaurant Sternen Neumühle in Zollbrück. An den Sprechstunden stehen den Betroffenen die Projektleiter und die Bauherren für Fragen zur Verfügung.
Die Einsprachebefugnis richtet sich nach Art. 24 Abs. 2 WBG bzw. nach der geltenden Waldgesetzgebung und den UVP-Richtlinien. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Rüderswil einzureichen.
Gemeindeverwaltung Lauperswil
Dorfstrasse 51
3438 Lauperswil
Telefon: 034 496 22 22
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