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 Bauverwaltung
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Bauverwaltung
Wo muss ich ein Baugesuch einreichen?
Auf der Bauverwaltung der Gemeinde. Diese prüft sämtliche eingehenden Baugesuche formell und materiell auf Vollständigkeit und allfällige Mängel. Sie entscheidet, ob das kleine oder das ordentliche Bewilligungsverfahren durchzuführen ist und überprüft die Zuständigkeit.
Sobald sämtliche Fachberichte vorliegen, entscheidet der Gemeinderat über das Gesuch.
Die aktuellen Baugesuchsformulare finden Sie hier.
Gesuche in der Kompetenz des Regierungsstatthalters werden unverzüglich weitergeleitet.  |