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Neumühlebrücke

Ende Dezember 2023 hat der Gemeinderat beim bisher beauftragten Ingenieurbüro eine Offerte für eine sogenannte Vorspannung der Neumühlebrücke verlangt. Diese Vorspannung hätte bewirken sollen, dass die Brücke «zusammengehalten» werden kann. Die Erwartung war, die Brücke möglichst zeitnah für den Langsamverkehr wieder zu öffnen.

Nun hat sich herausgestellt, dass in einem ersten Schritt ein Projektierungskredit von knapp CHF 100'000.00 bewilligt werden müsste, damit schlussendlich eine richtig dimensionierte Vorspannung projektiert werden kann. Aufgrund eines Grundsatzbeschlusses, dass die Brücke saniert werden soll, hätte zuerst ein Vorprojekt mit einer Kostengenauigkeit von plus/minus 20 % und anschliessend ein Sanierungsprojekt mit einer Kostengenauigkeit von plus/minus 10 % ausgearbeitet werden müssen. Erst im Anschluss, also im Wissen, wie detailliert die Brücke saniert werden sollte, hätte die notwendige Vorspannung berechnet und dimensioniert werden können. Nebst den Projektierungskosten wären Kosten für den Beizug von weiteren Fachstellen, für weitere Untersuchungen und für die Vorspannung selber entstanden. Der Gemeinderat hätte aber immer noch nicht genau gewusst, was bei einer Sanierung tatsächlich zum Vorschein kommt. Es ist eine Tatsache, dass eine Sanierung der Neumühlebrücke ein Fass ohne Boden darstellt. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat entschieden, einmal mehr das Gespräch mit der kantonalen Denkmalpflege zu suchen. Der Gemeinderat hat sich dazu entschlossen, der kantonalen Denkmalpflege zu beantragen, die bestehende Brücke abzureissen und durch einen geeigneten Neubau zu ersetzen. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass die Umsetzung dieses Grundsatzbeschlusses ein steiniger Weg werden wird und es auch das Verständnis der Bevölkerung braucht, weil die Brücke somit während einer längeren Zeit vollständig gesperrt bleiben wird.

Aufgrund der finanzkompetenzrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens ist es auf keinen Fall möglich, die Neumühlebrücke im Laufe des Jahres 2024 wieder öffnen zu können. Insbesondere die voraussichtlichen Kosten im Falle eines wie oben beschriebenen Vorgehens mit Sanierungsprojekt und Vorspannung würde bedeuten, dass die Stimmberechtigten einen entsprechenden Kredit bewilligen müssten, welcher sicherlich nicht vor der Dezember-Gemeindeversammlung 2024, beantragt hätte werden können. Die Neumühlebrücke wird – und dieser Entscheid fällt dem Gemeinderat sehr schwer zu kommunizieren – auf jeden Fall im Jahr 2024 geschlossen bleiben. Der Gemeinderat ist nach wie vor bemüht, möglichst rasch eine Lösung zu finden. Er muss aber seriöse und detaillierte Abklärungen vornehmen und nach wie vor sorgfältig mit Steuergeldern umgehen, damit eine Steuererhöhung aufgrund von nicht abschätzbaren Sanierungskosten unbedingt vermieden werden kann. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis und die Geduld.