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Neumühlebrücke

Anlässlich der Besprechung vom 28.11.2023 mit verschiedenen kantonalen Fachstellen, insbesondere der kantonalen Denkmalpflege, zeichnet es sich ab, dass die Zukunft der Neumühlebrücke voraussichtlich Richtung Sanierung zeigt. Aktuell sieht die kantonale Denkmalpflege keinen Grund einen Abbruch der Brücke zu bewilligen. Ob die Neumühlebrücke saniert werden muss oder ob doch ein Abbruch der bestehenden und Neubau einer neuen Brücke in Frage kommt, wird in der nächsten Zeit noch intensiv diskutiert werden müssen. Der Gemeinderat hat diesbezüglich noch keinen Beschluss gefasst.
Hingegen hat der Gemeinderat beschlossen, bei der c+s ingenieure ag, Hasle b. Burgdorf, eine Honorarofferte für die Projektierung einer sogenannten «Vorspannung» in Auftrag zu geben. Sobald die Offerte vorliegt, kann der Gemeinderat entscheiden, ob eine solche Vorspannung geplant werden soll. Wenn dieser Entscheid positiv ausfällt, muss beim zuständigen Organ der notwendige Kreditbeschluss eingeholt werden. Voraussichtlich wird dafür der Gemeinderat zuständig sein und einen Nachkredit unter Vorbehalt des fakultativen Referendums bewilligen können.
Mit einer solchen Vorspannung wäre es dann möglich, wie Gemeindepräsident Christian Baumann bereits an der Gemeindeversammlung informiert hat, die Brücke vorübergehend für den Langsamverkehr wieder zu öffnen. Die Vorspannung würde, ähnlich wie ein Provisorium, einen vorübergehenden Betrieb gewährleisten und dem Gemeinderat etwas mehr Zeit für die weiteren Verhandlungen geben. Die Planung, die Kreditbewilligung und die Installation einer solchen Vorspannung benötigt jedoch auch Zeit. Sobald weitere Entscheidungen getroffen sind, informiert der Gemeinderat wiederum über die Homepage der Gemeinde Lauperswil und über die Tagespresse.