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Neumühlebrücke

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 20.11.2023 von drei Schreiben im Zusammenhang mit der Schliessung der Neumühlebrücke Kenntnis genommen. Zudem wurden am 20.11.2023 die Unterschriftenblätter der Petition «Pro Neumühlebrücke» mit insgesamt 1'161 Unterschriften eingereicht. Der Gemeinderat hat auch von dieser Petition Kenntnis genommen. 592 Unterschriften stammen von Personen, die in der Gemeinde Lauperswil wohnhaft sind, 569 Unterschriften stammen von Personen aus der näheren aber auch weiteren, z. T. sehr weiten Umgebung (111 Ortschaften).
Die Petition fordert, dass

  • «eine Entscheidung über eine Erneuerung/Sanierung der Neumühlebrücke noch in diesem Jahr geschieht,
  • die Brücke oder ein Provisorium mindestens für Fussgänger/Velofahrer ab sofort erstellt wird,
  • die Neumühlebrücke so schnell wie möglich saniert/erneuert wird und wie-der wie vor der Teilschliessung genutzt werden kann.»

Gemäss Art. 35 der Gemeindeverfassung Lauperswil hat jede Person das Recht, Petitionen an Gemeindeorgane zu richten. Das zuständige Organ hat die Petition innerhalb eines Jahres zu prüfen und zu beantworten.

Der Gemeinderat wird und will das Projekt Neumühlebrücke nach wie vor prioritär behandeln. Eine Entscheidung, ob die Brücke saniert oder abgebrochen und neu gebaut wird, hängt von den zuständigen kantonalen Fachstellen, insbesondere der Kantonalen Denkmalpflege ab, weil die Neumühlebrücke im Bauinventar als schützenswertes K-Objekt eingestuft ist.

Ein Brückenprovisorium kommt für den Gemeinderat vorab aus Kostengründen nicht in Frage. Zudem würde es rund ein Jahr dauern, bis die notwendigen Bewilligungen vorliegen würden und eine Brücke erstellt werden könnte. Somit wäre die Neumühlebrücke in jedem Fall mindestens ein Jahr vollständig gesperrt. Der Gemeinderat hat im Sommer drei Brückensysteme geprüft und zusätzlich auch mit der Armee Kontakt aufgenommen. Die vielerorts vorherrschende Meinung, dass die Armee «einfach so» eine Brücke errichten könnte, stimmt leider nicht. Es spielt eine grosse Rolle, ob eine Notbrücke im Katastrophenfall errichtet werden muss oder ob eine Brücke von der Armee gemietet wird. Auch ein Brückensystem der Armee würde mehrere hunderttausend Franken kosten, ohne dass ein nachhaltiger Nutzen vorhanden wäre. Zudem würde eine Militärbrücke im Ereignisfall sofort wieder abgebaut, wenn sie an einem anderen Ort für lebenswichtige Zwecke benötigt würde.

Der Gemeinderat ist bestrebt, selbstverständlich unter Wahrung seiner Verantwortung, möglichst rasch eine Lösung zu finden. Diesbezüglich wird auch festgehalten, dass Anfeindungen und Hasskommentare in der Öffentlichkeit und insbesondere in den sozialen Medien, nichts für eine Lösung zum Wohl der Gemeinde Lauperswil beitragen.

An der Gemeinderatssitzung vom 20.11.2023 wurde für die Zustandsuntersuchung der Neumühlebrücke ein Nachkredit von CHF 18'000.00 bewilligt. Insgesamt wurden bisher CHF 124'500.00 für die detaillierte Untersuchung der Brücke aufgewendet. Auch daraus ist ersichtlich, dass der Gemeinderat die Angelegenheit keineswegs auf die leichte Schulter nimmt und seine Verantwortung wahrnimmt.