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19.07.2012 Neufassung Organisationsrecht / Öffentliche Mitwirkung
Vom 24. Mai 2012 bis 30. Juni 2012 hat die öffentliche Mitwirkung betreffend der Neufassung des Organisationsrechts in der Gemeinde Lauperswil stattgefunden. Am 14. Juni 2012 wurde der interessierten Bevölkerung die Schwerpunktthemen des neuen Organisationsrechts anlässlich einer öffentlichen Informations- und Mitwirkungsversammlung erläutert. Leider hielt sich das Interesse mit 12 teilnehmenden Personen sehr in Grenzen. Am 21. Juni 2012 wurden die Schwerpunktthemen mit den Parteipräsidien der politischen Ortsparteien (SVP, SP und BDP) besprochen.
Während der Mitwirkungsfrist sind 35 ausgefüllte Fragebogen sowie 6 schriftliche Stellungnahmen eingegangen. In grossen Teilen stimmten die Aussagen auf diesen Fragebogen mit den Überlegungen des Gemeinderates überein. Ein wichtiges Anliegen war, dass die Friedhofkommission nicht in die neue Umweltkommission integriert werden soll. Der Gemeinderat hat diesem Anliegen Rechnung getragen und sieht vor, eine kleine, drei-köpfige Friedhofkommission dem Ressort Soziales anzugliedern. Ein Sitz in dieser Kommission soll dem Kirchgemeinderat garantiert werden. In einem Mitwirkungsbericht hat der Gemeinderat die Ergebnisse festgehalten. Dieser Mitwirkungsbericht steht der Öffentlichkeit auf der Homepage der Gemeinde Lauperswil (Mitwirkungsbericht) zur Verfügung oder kann in ausgedruckter Form bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Am 16. Juli 2012 hat der Gemeinderat die überarbeiteten Entwurfspapiere der Gemeindeverfassung, des Reglements über die Urnenabstimmung, der Organisationsverordnung, der Behördenorganisation sowie der Aufgabenzuordnungen genehmigt und zu Handen der kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Der entsprechende Vorprüfungsbericht wird spätestens am 20. August 2012 zurückerwartet.
An der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat eine ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung anberaumt. Sie findet am Donnerstag, 18. Oktober 2012, 20.00 Uhr, in der Aula der Sekundarschulanlage Zollbrück, statt. Die Stimmberechtigten haben an dieser Versammlung im Hinblick auf das neue Organisationsrecht sämtliche neuen und zu ändernden Erlasse - welche in ihre Zuständigkeit fallen - zu beschliessen, damit anlässlich der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 29. November 2012 die ersten Gesamterneuerungswahlen gemäss neuem Recht stattfinden können.
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass der Zeitplan für die Umsetzung des neuen Organisationsrechts nach wie vor sehr straff und ambitiös ist. Er ist aber überzeugt, dass diese rasche Umsetzung der richtige Weg ist und ohne Bedenken beschritten werden kann.
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